Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unsere Mitteilungen und/oder Exposés sind vertraulich und nur für den
Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte
Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
- Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch
in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
- Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich
gestattet.
- ILK Immobilien ist berechtigt, weitere Fachvermittler bzw. Sachverständige bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
- Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages, wird die
Vermittlungsgebühr an ILK Immobilien fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen,
es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem
Basiszinssatz.
- Ist die Höhe der Vermittlungsgebühr nicht vereinbart, so gilt die am Ort des
Angebotes übliche Vermittlungsgebühr. Die Höhe der Vermittlungsgebühr errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei
Grundstückskaufverträgen mindestens 3,57 Prozent inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Mietverträgen 2,38 Nettokaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Vermittlungsgebühren-Abrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder
vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
- Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits
bekannt, hat er dieses unverzüglich ILK Immobilien mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande
kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. ILK Immobilien ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen
Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
- Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung von ILK Immobilien.
- Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der
übrigen Vereinbarungen nicht.